Aktuelles
08.04.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,

mit diesem eindrucksvollen Bild möchten wir alle in einen neuen (letzten) Schuljahresabschnitt im Schuljahr 2020/21 begrüßen. Ab dem 12.04.2021 beginnt unser Schulalltag unter abermals neuen Bedingungen. Wir wollen sinnbildlich nach dem Licht am Horizont greifen und den Kindern weiterhin Freude am Lernen vermitteln.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die für Schule und Hort wichtigen Gegebenheiten, welche sich auch aus der aktuellen CoronaSchutzVO (s. Anlage; Stand 30.03.2021) ergeben, zusammenfassen.
Es bleibt wie zuvor:
-
Es findet ein eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Klassen/Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen/Bereichen statt.
-
Feste klassenbezogene Ankunfts-, Unterrichts-, Pausen- und Essenszeiten bleiben bestehen.
-
Hauptfächer bilden weiterhin die Schwerpunkte des Unterrichts. Nebenfächer, bis auf Sport und das Singen, werden im Unterricht integriert.
-
Regelmäßige Hygienemaßnahmen und Belehrungen werden im schulischen Alltag integriert.
-
Der Aufenthalt auf dem Gelände von Schulen ist Personen untersagt, die 1. mit SARS-CoV-2 infiziert sind, 2. mindestens eines der folgenden Symptome zeigen (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchsstörungen, Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten), oder 3. innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten (es sei denn, dieser Kontakt fand in Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen oder in der Pflege unter Wahrung der berufstypischen Schutzvorkehrungen statt).
-
Zeigen Kinder mindestens ein Symptom, ist ihnen der Zutritt zu der Einrichtung erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms gestattet (außer es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, z. B. bei chronischen Erkrankungen; s. Anlage)
-
Es findet weiterhin kein regulärer Zutritt für externe Personen (z. B. Eltern, Boten, …) statt. In dringend notwendigen Situationen ist der Zugang zum Schulgelände/-gebäude nur nach Anmeldung/Absprache und den neuen, unten beschriebenen Bedingungen möglich. Entwicklungs- bzw. Elterngespräche werden telefonisch angeboten.
-
Es gilt weiterhin für alle Personen (Personal, Kinder ab 6 Jahren, Eltern, Abholberechtigte, …) die Pflicht zum Tragen eines medizinischen/FFP2-Mund-Nasen-Schutzes o. ä. vor dem Eingangsbereich des Schulgebäudes und im gesamten Gebäude/Gelände. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Schüler/innen und Personal in Klassen-/Horträumen/Außengelände unter Beibehaltung der festen Gruppen.
Neu ist:
-
Personen (Schüler/innen, schulisches Personal, ...) ist der Zutritt zum Gelände von Schule untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV2 besteht.
-
Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorgenommen wird.
Liebe Eltern,
mit der gestrigen Lieferung an Testmaterial (Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test) müssen die in der letzten CoronaSchutzVO festgelegten Vorgaben ab Montag, den 12.04.2021, auch an unserer Grundschule umgesetzt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Osterferien die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung (s. Anlage) mit. Die Tests werden in der Schule ausschließlich durch die Kinder selbst und nur unter Anleitung des Personals durchgeführt. Als reguläre Testtage sind der Montag und der Donnerstag vorgesehen. Falls Ihr Kind den Frühhort besucht, sollte es spätestens um 7:10 Uhr ankommen, um bereits im Frühhort einen Test durchführen zu können. Nur so kann ein reibungsloser Übergang zur Schule gewährleistet werden.
Am ersten Schultag wird jede Lehrkraft behutsam die Handhabung der Tests erklären. Wir bitten Sie jedoch zuvor individuell mit Ihrem Kind über das Vorgehen und den Nutzen dieser Schnelltests zu sprechen (oder vielleicht auch schon ausprobieren). Gemeinsam können wir den Kindern die eine oder andere Befürchtung nehmen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit den besten frühlingshaften Grüßen
E. Dommaschk und K. Hofmann
Anlagen:
13.02.2021
Sehr geehrte Eltern,
beigefügt erhalten Sie das Schreiben von Herrn Staatsminister Christian Piwarz.
Weitere Informationen:
-
Bitte beachten Sie, dass für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 im Kontext der Schulöffnungen am 15. Februar 2021 keine Schnelltests angeboten werden.
-
Der Aufenthalt auf dem Gelände und im Schulgebäude ist Personen nicht erlaubt, die mit dem Coronavirus infiziert sind, mindestens eines der Symptome (allg. Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten) zeigen oder innerhalb der vergangenen 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, es sei denn, dieser Kontakt fand in Ausübung eines Berufes im Gesundhetswesen oder in der Pflege statt. (SächsCoronaSchVO §5a (7))
-
Das Mitführen und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist, wie im obigen Schreiben beschrieben, für alle verpflichtend. (SächsCoronaSchVO §5b (1))
-
Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht des Tragens muss ein ärztliches Attest, welches inhaltliche Vorgaben erfüllen muss (siehe Link unten), zur Einsichtnahme im Original vorgelegt werden. Die Schule ist befugt davon eine Kopie anzufertigen und diese aufzubewahren. (SächsCoronaSchVO §5b (3) und (4))
-
Frühhortkinder benutzen bitte die seitliche Treppe, um zum oberen Hintereingang zu gelangen. Buskinder werden, wie gewohnt, von der Bushaltestelle abgeholt und nutzen den unteren Hintereingang. Alle anderen Schülerinnen und Schüler treffen sich pünktlich zur Einlasszeit am Haupteingang. Sie werden von ihrer Klassenlehrerin empfangen.
Liebe Eltern,
uns ist bewusst, dass unterschiedliche Regelungen, Sie und Ihre Familien weiterhin im beruflichen und privaten Alltag einschränken. Dennoch bitten wir Sie, uns in der Umsetzung der uns auferlegten Kriterien zur Absicherung des Schulbetriebes tatkräftig zu unterstützen.
Es ist unser Wunsch Ihre Kinder, uns und Ihre Familien so gut wie möglich zu schützen sowie den Schulalltag in der Präsenz so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Herzlichst,
das gesamte Schulteam der GS "Agricola"
Link:
FAQ Infektionsschutz (Freistaat Sachsen):
SächsCoronaSchutzVO (12.02.2021):
12.02.2021
Sehr geehrte Eltern,
um die strengen Vorgaben während des eingeschränkten Regelbetriebes zu erfüllen, wurde ein neuer Stundenplan nach Klassen und Räumen getrennt, mit veränderten Anfangs- und Endzeiten für den Unterricht und gestaffelten Pausen- und Essenszeiten eingerichtet.
-
Lassen Sie Ihr Kind frühestens 5-10 Minuten vor dem Einlasszeitpunkt zur Schule kommen.
-
Ihr Kind benötigt am ersten Schultag seine Unterlagen für die Fächer Deutsch, Mathematik (evtl. Sachunterricht), die Zeugnismappe sowie Hausschuhe.
-
Bitte bestellen Sie das Essen Ihres Kindes bei unserem Essensanbieter rechtzeitig.
-
Der neue Stundenplan mit Angabe der einzelnen Fächer für jeden Schultag wird den Kindern ebenso spätestens am ersten Schultag von der Klassenlehrerin mitgeteilt.
-
Am Dienstag dürfen die Kinder kostümiert in die Schule kommen. Das Thema Fasching wird in den Unterricht der einzelnen Fächer eingebunden. - Es findet jedoch keine Faschingsfeier in den Klassen statt.